Chessbase - Ausrüster der Nationalmannschaften
 Search 
     

Kaderreglement Junioren

1 Zweck
1.1 Das Juniorenkader dient dem Zweck, talentierten Junioren den Anschluss an die nationale Spitze und an internationales Niveau zu ermöglichen.
2 Bildung der Kader
2.1 Das Juniorenkader wird jeweils im Spätherbst vom JSK-EA auf Antrag des Coaches für das kommende Jahr neu gebildet.
2.2 Während des Jahres sind Neuaufnahmen durch den JSK-EA auf Antrag des Coaches jederzeit möglich.
2.3 Aktivität
2.3.1 Von den Mitgliedern des Juniorenkaders wird erwartet, dass sie sich in angemessener Weise an den offiziellen Veranstaltungen der JSK beteiligen und zusätzlich aus eigener Initiative Turniere bestreiten.
2.4 Nationalität und Wohnort
2.4.1 In das Juniorenkader aufgenommen werden können:
  • Spieler mit Schweizerischer Nationalität und Wohnsitz im In- oder Ausland
  • Spieler mit Flüchtlingspass und Wohnsitz in der Schweiz
  • Spieler ausländischer Nationalität mit Wohnsitz in der Schweiz, die in der Schweiz aufgewachsen sind.
2.5 Austritt und Ausschluss
2.5.1 Die Mitglieder des Kaders können dem Coach jederzeit ihren Rücktritt bekanntgeben.
2.5.2 Spieler, deren Verhalten gegen die Interessen der Mannschaft, des Kaders oder des SSB verstösst, können vom JSK-EA verwarnt oder direkt bis maximal 18 Monate für Selektionen gesperrt werden. In schwerwiegenden Fällen oder im Wiederholungsfall kann ein Ausschluss aus dem Kader erfolgen. Das Verfahren richtet sich nach dem SSB-Disziplinarreglement.
3 Betreuung des Juniorenkaders
3.1 Das ?????aJuniorenkader wird vom Coach Juniorenkader betreut.
3.2 Das Kader wird mehrmals jährlich schriftlich über die Belange des Kaders orientiert.
4 Förderung und Rechte der Kaderspieler
4.1 Der JSK-EA fördert die Mitglieder des Kaders durch die Vermittlung von Spielgelegenheiten.
4.2 Der JSK-EA schafft im Rahmen seiner Möglichkeiten Trainingsgelegenheiten für die Kadermitglieder.
4.3 Die Mitglieder des Kaders bezahlen keinen Einsatz an Einzelturnieren des SSB.
5 Pflichten der Kaderspieler
5.1 Die Mitglieder des Kaders verpflichten sich, den Aufgeboten zu Trainingsanlässen, Besprechungen, Wettkämpfen usw. im Rahmen ihrer Möglichkeiten Folge zu leisten und zur bestmöglichen Vertretung des Verbandes bei internationalen Turnieren beizutragen.
6 Selektionen
6.1 Der JSK-EA entscheidet im Rahmen des Budgets, welche Turniere und Meisterschaften mit welcher Anzahl Spieler und allenfalls Ersatzspieler beschickt werden.
6.2 Die Selektionen für offizielle Veranstaltungen der FIDE, für internationale Einzelturniere sowie für Länderkämpfe und ähnliche Veranstaltungen erfolgen durch den JSK-EA auf Antrag des Coaches Juniorenkader.
6.3 Bei Selektionen für die Welt- und Europameisterschaft U20 und bei Selektionen, die Mitglieder der Herrenkader betreffen, wird der Coach Herrenkader miteinbezogen.
6.4 Der JSK-EA entscheidet über Selektionen endgültig.
7 Rekurse
7.1 Die betroffenen Mitglieder des Kaders können gegen einen Entscheid des JSK-EA Rekurs einreichen, sofern der JSK-EA nicht endgültig entscheidet.
7.2 Ein Rekurs muss innert 8 Tagen nach Bekanntgabe des betreffenden Entscheides schriftlich an den Vorsitzenden des JSK-EA zuhanden des Zentralvorstandes des SSB gerichtet werden. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
7.3 Ein Rekurs kann sich ausschliesslich auf die Auslegung des vorliegenden Reglementes beziehen.
7.4 Der Zentralvorstand entscheidet endgültig.
8 Inkrafttreten
8.1 Das vorliegende Reglement ersetzt alle bisherigen diesbezüglichen Bestimmungen und tritt gemäss Beschluss der JSK am 1.2.2000 in Kraft.