| 1 |
Zweck |
| 1.1 |
Das Juniorenkader dient dem Zweck, talentierten Junioren den Anschluss
an die nationale Spitze und an internationales Niveau zu ermöglichen.
| |
| 2 |
Bildung der Kader |
| 2.1 |
Das Juniorenkader wird jeweils im Spätherbst vom JSK-EA auf Antrag des
Coaches für das kommende Jahr neu gebildet. |
| 2.2 |
Während des Jahres sind Neuaufnahmen durch den JSK-EA auf Antrag des Coaches
jederzeit möglich. |
| 2.3 |
Aktivität |
| 2.3.1 |
Von den Mitgliedern des Juniorenkaders wird erwartet, dass sie sich in
angemessener Weise an den offiziellen Veranstaltungen der JSK beteiligen
und zusätzlich aus eigener Initiative Turniere bestreiten. |
| 2.4 |
Nationalität und Wohnort |
| 2.4.1 |
In das Juniorenkader aufgenommen werden können: |
|
- Spieler mit Schweizerischer Nationalität und Wohnsitz im In- oder
Ausland
- Spieler mit Flüchtlingspass und Wohnsitz in der Schweiz
- Spieler ausländischer Nationalität mit Wohnsitz in der Schweiz, die
in der Schweiz aufgewachsen sind.
|
| 2.5 |
Austritt und Ausschluss |
| 2.5.1 |
Die Mitglieder des Kaders können dem Coach jederzeit ihren Rücktritt bekanntgeben. |
| 2.5.2 |
Spieler, deren Verhalten gegen die Interessen der Mannschaft, des Kaders
oder des SSB verstösst, können vom JSK-EA verwarnt oder direkt bis maximal
18 Monate für Selektionen gesperrt werden. In schwerwiegenden Fällen oder
im Wiederholungsfall kann ein Ausschluss aus dem Kader erfolgen. Das Verfahren
richtet sich nach dem SSB-Disziplinarreglement. |
| 3 |
Betreuung des Juniorenkaders |
| 3.1 |
Das ?????aJuniorenkader wird vom Coach Juniorenkader betreut. |
| 3.2 |
Das Kader wird mehrmals jährlich schriftlich über die Belange des Kaders
orientiert. |
| 4 |
Förderung und Rechte der Kaderspieler |
| 4.1 |
Der JSK-EA fördert die Mitglieder des Kaders durch die Vermittlung von
Spielgelegenheiten. |
| 4.2 |
Der JSK-EA schafft im Rahmen seiner Möglichkeiten Trainingsgelegenheiten
für die Kadermitglieder. |
| 4.3 |
Die Mitglieder des Kaders bezahlen keinen Einsatz an Einzelturnieren des
SSB. |
| 5 |
Pflichten der Kaderspieler |
| 5.1 |
Die Mitglieder des Kaders verpflichten sich, den Aufgeboten zu Trainingsanlässen,
Besprechungen, Wettkämpfen usw. im Rahmen ihrer Möglichkeiten Folge zu leisten
und zur bestmöglichen Vertretung des Verbandes bei internationalen Turnieren
beizutragen. |
| 6 |
Selektionen |
| 6.1 |
Der JSK-EA entscheidet im Rahmen des Budgets, welche Turniere und Meisterschaften
mit welcher Anzahl Spieler und allenfalls Ersatzspieler beschickt werden. |
| 6.2 |
Die Selektionen für offizielle Veranstaltungen der FIDE, für internationale
Einzelturniere sowie für Länderkämpfe und ähnliche Veranstaltungen erfolgen
durch den JSK-EA auf Antrag des Coaches Juniorenkader. |
| 6.3 |
Bei Selektionen für die Welt- und Europameisterschaft U20 und bei Selektionen,
die Mitglieder der Herrenkader betreffen, wird der Coach Herrenkader miteinbezogen. |
| 6.4 |
Der JSK-EA entscheidet über Selektionen endgültig. |
| 7 |
Rekurse |
| 7.1 |
Die betroffenen Mitglieder des Kaders können gegen einen Entscheid des
JSK-EA Rekurs einreichen, sofern der JSK-EA nicht endgültig entscheidet. |
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| 7.2 |
Ein Rekurs muss innert 8 Tagen nach Bekanntgabe des betreffenden Entscheides
schriftlich an den Vorsitzenden des JSK-EA zuhanden des Zentralvorstandes
des SSB gerichtet werden. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung
enthalten. |
| 7.3 |
Ein Rekurs kann sich ausschliesslich auf die Auslegung des vorliegenden
Reglementes beziehen. |
| 7.4 |
Der Zentralvorstand entscheidet endgültig. |
| 8 |
Inkrafttreten |
| 8.1 |
Das vorliegende Reglement ersetzt alle bisherigen diesbezüglichen Bestimmungen
und tritt gemäss Beschluss der JSK am 1.2.2000 in Kraft. |